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   FG Hessen, 03.08.1988 - 9 K 228/86   

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FG Hessen, 03.08.1988 - 9 K 228/86 (https://dejure.org/1988,21960)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.08.1988 - 9 K 228/86 (https://dejure.org/1988,21960)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. August 1988 - 9 K 228/86 (https://dejure.org/1988,21960)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1989, 855
  • EFG 1989, 173
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Hessen, 12.10.2006 - 13 K 2035/06

    Werbungskosten; Gemischte Aufwendungen; Aufteilungs- und Abzugsverbot; Gemischte

    In einem vergleichbaren Fall hat dies bereits das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 03.08.1988, 9 K 228/86, EFG 1989, 173, entschieden.
  • FG Hamburg, 23.05.2011 - 6 K 77/10

    Aufwendungen für eine Koffer eines Piloten als Werbungskosten

    Zu den Arbeitsmitteln eines Piloten können auch eine Aktentasche oder ein sog. Trolley gehören, wenn diese ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden (so zutreffend für eine "Pilotenarbeitstasche": FG Hamburg, Urteil vom 17.01.1972 III 24/70, EFG 1972, 329; ähnlich auch Hessisches FG, Urteil vom 03.08.1988 - 9 K 228/86, EFG 1989, 173; ebenso zur Aktentasche eines Betriebsprüfers vgl. FG Berlin, Urteil vom 02.06.1978 III 126/77, EFG 1979, 225; zum Reisekoffer eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters: Hessisches FG, Urteil vom 12.20.2006 13 K 2035/06, juris).
  • FG Köln, 28.04.2009 - 12 K 839/08

    Qualifizierung von Reinigungskosten eines Angestellten als Werbungskosten i.S.d.

    Wegen der Berechnung der Waschkosten legte der Kläger - unter Berufung auf das Urteil des Hessischen FG vom 03.08.1988 9 K 228/86 (EFG 1989, 173) sowie eine von ... herausgegebene Liste - eine nach "Reinigungskosten", "Trocknerkosten" sowie "Bügelkosten" aufgeschlüsselte, sich am Gewicht der Wäschestücke orientierende Aufstellung vor, auf die wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird.
  • FG Berlin-Brandenburg, 31.05.2011 - 10 K 10202/09

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen einer Flugbegleiterin für Uniformschuhe

    Das Gericht folgt auch nicht dem Finanzgericht Hessen, in dem von der Klägerin herangezogenen Urteil vom 3. August 1998 (9 K 228/86, EFG 1989, 173) bzw. dem Urteil vom 12. Oktober 2006 ( 13 K 2035/06) hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen für Reisekoffer.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.08.2001 - 2 K 1267/99

    Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für die Reinigung von Berufskleidung als

    Diese letzteren Zahlen zeigen, dass die Schätzung durchaus sachgerecht ist; auch der Ansatz von sechs Hemden pro Waschgang ist unter dem Gesichtspunkt der sparsamen Haushaltsführung plausibel; in dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 3. August 1988 (9 K 228/86, EFG 1989, 173) ist ausgeführt worden, aufgrund der Sachkunde einzelner Senatsmitglieder aus dem eigenen Haushalt könnten mindestens sechs Hemden in einem Waschgang gewaschen werden.
  • FG Hessen, 28.11.1988 - 9 K 292/87

    Lohnsteuer; Werbungskostenabzug bei einem Flugingenieur

    Urt. des Hessischen FG v. 28.11.1988 - 9 K 292/87 (EFG 1989, 173) sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Aufwendungen eines Flugingenieurs für (weiße) Hemden mit Schulterklappen sind Aufwendungen für Berufskleidung i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG.
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